Anlass für diese Anfrage waren Plakatierungen der Umfahrungsbefürworter entlang der Ortsdurchfahrt im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt. Darin wurden unhaltbare Behauptungen aufgestellt u.a. es käme zu einer Lärmentlastung von bis zu 29 dB(A) nach Bau der Ortsumfahrung (Dies würde eine Verringerung des Verkehrsaufkommens um den Faktor 1 000 ! voraussetzen.) Das Regierungspräsidium hat letztendlich in seinem Antwortschreiben eine Lärmreduktion von nur ca. 9 dB(A) errechnet.
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