1 Bekanntmachung anlässlich einer Informationsveranstaltung am 7.10.1984 in Schallstadt
2 Beratungsunterlage des Kreistags vom 23.10.1974
3 vgl. Rückblick in der Stellungnahme Hermann Dahl (LNV) vom Januar 2006 „Zur Problematik der Straßenplanung zwischen Schallstadt und Bad Krozingen“, Seite 2
4 Badische Zeitung 26.09.1979
5 Gutachten Schächterle/Steinlin von 1984, V. Zusammenfassende Bewertung, Seite 180-189
6 ebenda, Seite 187
7 ebenda, Seite 185
8 ebenda, Seite 187
9 ebenda, Seite 188
10 Laut Auskunft des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 08.08.91 an den RVSO ist es zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeleitet; ab 1992 ist die Linienführung der Schlingenlösung – offenbar ohne Linienbestimmungsverfahren - bereits im Bundesverkehrswegeplan enthalten
11 Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG, Anlage 2 Begründung
12 Verkehrswissenschaftliche Stellungnahme zum Trassenvorschlag des Regierungspräsidiums Freiburg für die B3 Schallstadt - Bad Krozingen; Herausgeber: BVU
13 ebenda, Seite 3 und 4
14 Amtliches Gutachten des DWD zur geländeklimatologischen Beurteilung von Trassenvarianten zur Führung der Bundessstraße 3 Freiburg – Bad Krozingen
15 Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG, Anlage 2 Begründung, Seite 2
16 Schreiben des DWD an iMA vom 19. März 2004
17 Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG, Anlage 2 Begründung, Seiten 3 und 5
18 Verkehrswissenschaftliche Stellungnahme zum Trassenvorschlag des Regierungspräsidiums Freiburg für die B3 Schallstadt - Bad Krozingen; Herausgeber: BVU, Seite 6 ff
19 Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg an das RP Freiburg vom 16. Juli 1997
20 Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG, Anlage 2 Begründung, Seite 2
21 Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG, Anlage 2 Begründung, Seite 4 unten
22 Gt-info des Gemeindetags Baden-Württemberg Nr. 6/03 vom 5. April 2003
![]() | Gemeindetag 05.04.2003 Abstufung autobahnparalleler Bundesstraßen/1 (JPG / 1,11 MB) |
![]() | Gemeindetag 05.04.2003 Abstufung autobahnparalleler Bundesstraßen/2 (JPG / 1,06 MB) |
23 Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG, Anlage 2 Begründung, Seite 5
24 Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der L125 zwischen Kirchhofen und Schallstadt Seite 16
25 Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG, Anlage 2 Begründung, Seite 5
26 ebenda, Seite 2 unten
27 Badische Zeitung vom 26.07.1985: Regierungspräsident für eine „Schlingenlösung“, Nothelfer unterstützt Ansicht der Arbeitsgruppe
28 Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG Anlage 4 Seite 1-2. Die „Schneckentaltrasse“ wird vom Regierungspräsidium in der Anlage 4 unverständlicher- und irreführenderweise als „Wahllinie“ bezeichnet, obwohl das Regierungspräsidium die „Schlingenlösung“ als vorzugswürdig bewertet (s.o.) und auch in Zukunft als „Linie der Wahl“ daran festhalten wird.
29 Verkehrswissenschaftliche Stellungnahme zum Trassenvorschlag des Regierungspräsidiums Freiburg für die B3 Schallstadt-Bad Krozingen von BVU, Seite 8
30 Schreiben vom 08.07.1991 an den Verkehrsminister: Darin spricht der damalige Präsident des RVSO, Sven v. Ungern-Sternberg, von zwei Hauptvarianten – der Schneckentaltrasse und der Schlingenlösung - und vom Ruhen des Linienbestimmungsverfahrens.
31 Antwortschreiben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 08.08.91 an den RVSO
32 Sitzungsniederschrift Erörterungsverhandlung L125 (2. Tag, Seite 14). RA Geckle wird darin folgendermaßen zitiert: „Die Vergleiche enthielten den Vorbehalt der kompletten Realisierung der Schlingenlösung. Die sei in der Planfeststellung auch als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung zu prüfen. Er habe Zweifel, dass der Vorhabensträger die Vergleiche ernst nehme, wenn er höre, dass die Schlingenlösung erst 2015 realisiert werden solle“.
33 Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Verkehr vom 16.Juli 1997 an das RP Freiburg
34 Sitzungsniederschrift Erörterungstermin L125 am 07.12.2004, zweiter Tag, Seite 57
35 Sitzungsniederschrift Erörterungstermin L125 am 06.12.2004, erster Tag, Seiten 52 bis 54
36 Erläuterungsbericht PFV L125 Offenlage 2003 Seite2-3
37Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der L125 zwischen Kirchhofen und Schallstadt, Seite 16
38 BUND, LNV Baden-Württemberg, Arbeitskreise Freiburg und Nördliches Markgräflerland gemeinsame Stellungnahme „Ausbau der L125 im Schneckental und OU Schallstadt im Zuge der B3“
![]() | Landesnaturschutzverbände Stellungnahme zur B3-OU (PDF / 21,7 KB) |
39 Dauerzählstelle B3 Scherzingen, ausgewertet und veröffentlicht vom RP Freiburg, Abteilung 4, Referat 44 Automatische Verkehrszählung
40 Stellungnahme Hermann Dahl (LNV) vom Januar 2006 „Zur Problematik der Straßenplanung zwischen Schallstadt und Bad Krozingen“
![]() | Hermann Dahl Stellungnahme_L125_B3_Vollversion (PDF / 47,61 KB) |
41 Antwortschreiben von Staatssekretär Köberle, Innenministerium Baden-Württemberg vom 31.05.2006
![]() | Stellungsnahme Köberle Brief lesen (PDF / 870,44 KB) |
42 Anfrage von Winfried Hermann, B´90Die Grünen, zur Finanzierung B3-OU vom Aug.2006 und
![]() | Anfrage von Winfried Hermann (PDF / 66,41 KB) |
43 Interview in der BZ vom 17. Nov. 2006
44 Pressemitteilung in der BZ vom 21. Nov. 2006
45 Leserbrief in der BZ vom 21. Nov. 2006
46 Schreiben des Gemeinderats Schallstadt an Staatssekretär R. Köberle vom 12. Dezember 2006
47 Pressemitteilung BZ vom 1. Februar 2008
48 Schreiben des LNV und BUND an das RP vom 07. Februar 2007
49 Antwortschreiben des IM vom 16. Juli 2007
50 Studie des Verkehrsplaners Hans Billinger
![]() | Verkehrsstudie (PDF / 1,7 MB) |
51 PM in der BZ vom 17. November 2007
52 Protokoll der 19. Plenarsitzung vom 29. November 2007 Plenarprotokoll des Landtags (Seite 2430-2431)
53 Schreiben des Gemeinderats Schallstadt an R.Köberle vom 20.März 2008
54 Die Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) behandeln die einheitliche Gestaltung der Entwurfsunterlagen für Straßenbaumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Planung und Entwurfsaufstellung für Straßenbaumaßnahmen sicherzustellen. Sie schreiben die Gliederung der gesamten Planunterlagen
sowohl für die Entwurfsbeurteilung durch das Bundesverkehrsministerium als auch im Hinblick auf das spätere Planfeststellungsverfahren vor.
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinien_für_die_Gestaltung_von_einheitlichen_Entwurfsunterlagen_im_
Straßenbau